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Öffentliche Urkunden

Geburts- und Heiratsurkunden, Gerichtsbeschlüsse und -urteile, Vollmachten, Anträge, Diplome und Abschlusszeugnisse, Führerscheine, Pässe und Personalausweise, Meldebescheinigungen, Korrespondenz usw.

Wirtschaft und Recht

Arbeitsverträge, Kooperationsverträge, Immobilien-Kaufverträge, Werbeprospekte, Webseiten, Werbetexte, Angebote, Registerauszüge, Geschäftskorrespondenz, Steuererklärungen, Business-Pläne und Arbeitszeugnisse

Medizin

Entlassungsbriefe, Arztbriefe und Untersuchungsergebnisse, Laborbefunde, medizinische Dienstleistungsverträge und Broschüren
Ich fertige beglaubigte Übersetzungen in den Sprachkombinationen Deutsch - Russisch und Russisch - Deutsch an. Alle Übersetzungen werden ordnungsgemäß beglaubigt und erfüllen somit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vorlage bei Ämtern und Behörden.

Wenn Sie eine Übersetzung für die Vorlage bei einem Konsulat benötigen, beachten Sie bitte Folgendes: Bevor die Urkunde ins Russische übersetzt wird, bedarf es in einigen Fällen der Ausstellung einer Apostille oder der Legalisation. Da die Konsulate verschiedener Staaten (Russland, Belarus, Kasachstan usw.) unterschiedliche Anforderungen haben, was die Vorlage von Dokumenten angeht, empfiehlt es sich, dort vorher Auskünfte einzuholen.

Grundsätzlich gilt: Für Urkunden, die in Deutschland ausgestellt sind, wie z.B. Meldebescheinigungen, Geburts- oder Heiratsurkunden bzw. ihre amtlich beglaubigten Kopien werden Apostillen von den entsprechenden übergeordneten Behörden (unter Umständen an ihrem Ausstellungsort) erteilt. Beispiel: Urkunden, die Augsburg ausgestellt sind, werden von der Regierung von Schwaben in Augsburg apostilliert. Apostillen für notariell beglaubigte Urkunden wie z.B. Vollmachten oder notariell beglaubigte Fotokopien erhalten Sie bei dem jeweiligen Landgericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat. Beispiel: Wurde Ihre Urkunde von einem Notar in Augsburg beglaubigt, so ist für ihre Apostillierung das Landgericht Augsburg zuständig.

Apostillen für Dokumente, die im Ausland (Russland, Belarus, Kasachstan usw.) ausgestellt sind, erteilt Ihnen die zuständige Justiz- oder Standesbehörde der entsprechenden Region des Ausstellungsstaates.

Nähere Informationen dazu erfragen Sie bitte bei der jeweiligen ausstellenden Behörde im In- oder Ausland bzw. beim zuständigen Konsulat. Angebot anfordern

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